Mein Honorar berechne ich angelehnt an die „Gebührenordnung für Heilpraktiker“ (GebüH). Als Orientierungshilfe zur Bestimmung einer Vergütung existiert seit 1936 dieses Gebührenverzeichnis.
Dieses wurde 1985 letztmalig neu überarbeitet und dient in dieser Form noch heute als Bemessungsgrundlage. Die Vergütungen der Leistungsträger (Private Krankenversicherungen, Beihilfestellen, Zusatzversicherungen etc.) sind jedoch nicht immer innerhalb der in der „Gebührenordnung für Heilpraktiker“ (GebüH) verzeichneten Rahmenbeträge fixiert.
Bitte informieren Sie sich ggf. vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung.
Alle Patienten erhalten nach der Behandlung eine ordentliche Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen zu begleichen ist.
90,- € / Stunde
Sollte ein Termin kürzer oder länger sein, berechnet sich das Honorar anteilsmäßig.
Ggf. eingesetztes Material wird extra berechnet und entsprechend in der Rechnung aufgelistet.
84,- € / Stunde
Sollte ein Termin kürzer oder länger sein, berechnet sich das Honorar anteilsmäßig.
Ggf. eingesetztes Material wird extra berechnet und entsprechend in der Rechnung aufgelistet.
1,40 € / Minute
Ein kurzes telefonisches Informationsgespräch (z. B. zur Terminvereinbarung und dergleichen) ist kostenlos und wird nicht gesondert berechnet!
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